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OVG Hamburg, 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Wiedererteilung der Taxierlaubnis nach vorangegangenem Widerruf
Zum einen ist ein schwerwiegender Verstoß i. S. d. § 1 Abs. 1 PBZugV vorliegend bereits darin zu sehen, dass regelmäßig Arbeitszeiten als unbezahlte Pausenzeiten deklariert wurden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013, 3 Bs 255/13, n. v.).Insoweit hätte der Antragsteller etwa vortragen und durch Nachweise belegen müssen, er habe die Aufzeichnungen des "Fiskaltaxameters", das u. a. die Besetztfahrten, Freifahrten sowie Pausenzeiten abbildet, mit den Einfahrtszeiten in den "Taxenspeicher" abgeglichen, um zu überprüfen, ob es in den deklarierten Pausenzeiten oder nach Schichtende zu Einfahrten in den Taxenspeicher gekommen ist (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013, 3 Bs 255/13, n. v.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2021 - 6 S 1507/21 Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7, Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, n.v. …und Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, NordÖR 2018, 233 ; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
Wiedererteilung einer Taxikonzession - Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit
Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7 und Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, jeweils m.w.N.; OVG Bremen…, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9). - VG Hamburg, 08.03.2018 - 5 E 956/18
Vorläufige Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen; …
Ebenso wie die Antragsgegnerin hätte der Antragsteller schon vor dem laufenden Gerichtsverfahren ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, die Einfahrtszeiten in den "Taxenspeicher" mit den Angaben auf den vorliegenden Schicht- und Pausenaufzeichnungen abzugleichen (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013, 3 Bs 255/13 (nicht veröffentlicht); VG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2014, 5 E 4747/14). - VG München, 05.04.2023 - M 23 E 22.6129
Einstweilige Anordnung, Taxikonzession, Zuverlässigkeit
Mit Blick auf das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie mit Rücksicht auf Sinn und Zweck des Verbots vorläufiger Genehmigungen gemäß § 15 Abs. 4 PBefG kommt eine solche einstweilige Anordnung allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, nämlich nur dann, wenn der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen wird (…VGH BW, V.v. 9.9.2021 - 6 S 1507/21 - juris Rn. 5 mwN.; OVG Hamburg, B.v. 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 - juris Rn. 9).